Innentreppen

Als Innentreppe bezeichnet man alle Treppen, die sich im Innenraum eines Gebäudes befinden.

Eine Geschosstreppe verbindet zwei verschiedene Geschosse.
Eine Kellertreppe führt vom Hauseingang oder vom untersten ausgebauten Geschoss zum Keller und ist oft steiler als die Treppen zu den oberen Stockwerken.
Bei älteren Gebäuden ist diese Treppe oft auf tragendem Baugrund ohne tragende Unterkonstruktion aufgebaut und führt oft durch einen sogenannten Kellerhals in einen Gewölbekeller.
 
Dachbodentreppen oder kurz Bodentreppen sind Treppen, die zum Dachboden, also zu Räumen im Dachraum führen. Meist werden einfache Treppenkonstruktionen verwendet, es kommen aber auch
komfortablere Treppen zum Einsatz.

Fluchttreppe

Als Fluchttreppe bezeichnet man eine Treppe, die als Fluchtweg dient, um einem plötzlich auftauchendem, gefährlichem Ereignis, insbesondere einem Brand, zu entkommen.
Als Feuertreppe wird eine Fluchttreppe bezeichnet, die nur im Brandfall benutzt werden darf und nicht für die normale Erschließung eines Gebäudes zur Verfügung steht.
Meistens handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen. Feuertreppen im Inneren erfordern auch einen entsprechend feuerbeständigen Treppenraum und eventuell feuerbeständige
Flure zum Ausgang.

Das heutige deutsche Bauordnungsrecht unterscheidet notwendige Treppen, die zwingend vorhanden sein müssen und an die Auflagen geknüpft sind, sowie ggf. zusätzlich vorhandene
nichtnotwendige Treppen, an die weniger strenge Auflagen geknüpft sind.

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